Hilfreiches von A bis Z - Mehrarbeit

Sollten Sie mit dem Thema Mehrarbeit in Ihrer Schule konfrontiert sein, lassen Sie sich in jedem Fall vom Personalrat beraten!

Es ist zu betonen, dass der Personalrat bezüglich dieser Punkte grundsätzlich im Konsens mit der Schulaufsicht ist.

 
8 Punkte zum Thema Mehrarbeit an (Duisburger) Grundschulen:

1. Jede Schulleitung hat die Aufgabe, auf die angemessene Unterrichtsversorgung zu achten - das sollte natürlich auch die Unterstützung des Kollegiums finden. Der Stundenplan sollte aber ggfs. gemeinsam kritisch geprüft werden.

Dabei tauchen dann üblicherweise sehr schwierige Fragen auf: Wurden alle Mittel für Vertretungsunterricht ausgeschöpft (Denn für Erkrankungen über vier Wochen, Mutterschutz und Elternzeit kann die Einstellung von Vertretungslehrkräften erfolgen!)? Muss in unterbesetzten Zeiten jede AG weiterlaufen? Muss die Stundentafel gekürzt werden? Was darf nicht gekürzt werden? Wie lässt sich eine einseitige Kürzung vermeiden? Wichtige Informationen hierzu enthält die Ausbildungsordnung Grundschule, mit Bandbreiten und Wochenstundenvorgaben für jede Klassenstufe.


2. Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und keine weitere Lehrkraft der Vertretungsreserve verfügbar ist, beginnen Überlegungen, wie ein Kollegium mit eigenen Kräften diese Aufgabe stemmen kann. Dabei sollte die (freiwillige) Erhöhung der Teilzeitstundenzahl der Mehrarbeit vorgezogen werden.  

Vielleicht gibt es Teilzeitkräfte, die eine Erhöhung ihrer Stundenzahl erwogen haben, aber bisher nicht beantragt haben (z. B. weil sie es sich anders überlegt haben oder weil die Antragsfrist verpasst wurde). Für die Teilzeitkräfte ist diese Regelung nicht zuletzt für ihre Altersversorgung günstiger.

Auch eine kurzfristige Erhöhung dürfte bei echtem Personalbedarf nach Absprache mit den Dienstvorgesetzten kein Problem sein.


3. Die (freiwillige) Unterrichtsverlagerung ist Mehrarbeit vorzuziehen. Wenn niemand im Kollegium seine Teilzeitstundenzahl erhöhen kann, sind vielleicht einige im Kollegium so flexibel, kurzfristig Unterricht zu verlagern bzw. vorzuziehen?  Bspw. könnten dringend benötigte Stunden in einem Monat oder in einem Halbjahr vorgearbeitet werden, um sie dann in einem anderen Monat bzw. Halbjahr „abhängen“ zu können.

4. Mehrarbeit muss zwingende dienstliche Gründe haben (nur „Unterrichtsausfall“ reicht nicht!). Dass Unterrichtsausfälle vermieden werden sollten, ist klar. Aber das kann nicht automatisch bedeuten, dass Kolleginnen und Kollegen die Konsequenzen in Form von angeordneter Mehrarbeit tragen müssen.


Im Übrigen kann auch eine qualitative Verdichtung der Arbeit (bspw. durch Aufsichten in oder Unterricht mit zwei Klassen) auch nur eine sehr kurzfristige Notlösung sein.

Sie darf auch nicht angeordnet werden, sondern sollte von der Lehrerkonferenz diskutiert werden.

 Denn: Die „Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze der Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von  Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen“ steht im § 68 des Schulgesetzes.


5. Alle planbaren Ausfälle sind keine Gründe für Mehrarbeit. Ausfälle, die durch langfristige Erkrankungen oder lange voraussehbare Fehlzeiten entstehen, können nicht als Argument für „ad hoc-Mehrarbeit“ dienen.

Die Schulaufsicht sieht diese beiden Sätze kritisch und ihr ist hierzu folgender Punkt wichtig: Deshalb erstellt und aktualisiert jede Schule ein Vertretungskonzept, in dem alle Möglichkeiten der Vertretungen (ad-hoc und langfristig/planbar) gemeinsam mit dem Kollegium besprochen werden.
 
6. Wenn Teilzeitbeschäftigte sowohl keine reguläre Erhöhung ihrer Wochenstundenzahl (s. 2.) als auch keine Flexibilisierung (s. 3.) wollen, könnte noch "freiwillig angeordnete" Mehrarbeit in Erwägung gezogen werden.

Die angeordnete Mehrarbeit lohnt sich für eine teilzeitbeschäftigte Lehrkraft finanziell ein wenig mehr als für eine vollzeitbeschäftigte und außerdem muss die Mehrarbeit ab der ersten Stunde vergütet werden. Auf diesem Weg könnte eine teilzeitzbeschäftigte Lehrkraft für einen festgelegten Zeitraum (bspw. "von Sommerferien bis Weihnachtsferien") ausprobieren, wie sie mit einer höheren Wochenstundenzahl zurechtkommt.

 

Diese "freiwillig angeordnete" Mehrarbeit könnte eine Option für Kolleginnen und Kollegen sein, die sich auf reguläre Erhöhungen (s. 2.) oder Flexibilisierung (s. 3.) nicht einlassen können oder wollen, aber an Schulen mit Bedarf an zusätzlichen Unterrichtsstunden sind.

 

Auch hierzu können sich interessierte Kolleginnen und Kollegen vom Personalrat beraten lassen.

 

 

7. Angeordnete (und auch genehmigte) Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig, sie muss dem Lehrerrat vorgelegt werden.


8
. Lehrerinnen werden schwanger, Lehrkräfte besuchen eine Fortbildung, werden aus verschiedenen Gründen freigestellt,  beantragen eine Elternzeit oder eine Beurlaubung oder werden krank – Probleme,  die daraus entstehen, sollten nicht zu Druck in einem Kollegium führen, sondern zu Druck auf jene, die an einer angemessenen Personaldecke sparen.

Denn genau diese Ausfallgründe sind voraussehbar und planbar und müssten in einen angemessenen Stellenbedarf eingerechnet werden.

 

 

www.gs-personalrat-du.de

Personalrat für Grundschulen beim Schulamt für die Stadt Duisburg

Stand: IV/2018 - Achtung! Bei älteren Daten im Zweifel fragen, ob sie sich noch auf aktuellem Stand befinden!

 

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