Hilfreiches von A bis Z - Schwangerschaft und Mutterschutz

Hierzu gibt es diese gute Übersicht der Bezirksregierung Düsseldorf (im Original hier):

 

Mutterschutz : Wer muss was wann tun?

Vorgang

Agierende(r)

Adressat

Dokumentation

Bemerkungen

Anzeige der Schwangerschaft

schwangere Lehrerin

Schulleiter/-in

Vorlage ärztliches Attest

 

Mitteilung an Bez.Reg. / an das Schulamt (bei Lehrerinnen an Grundschulen)

Schulleiter/-in

Dez. 47.x bzw. Schulämter

schriftlich

Schulleiter schickt ausgefüllten Meldebogen (per Fax) mit.

 

Mitteilung an Dez. 56 (bei tarifbeschäftigten Lehrerrinnen )

Schulleiter/-in

Dez. 56

schriftlich

 

Erstellung und Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung nach mutterschutzrechtlichen Bestimmungen

Schulleiter/-in

Original à Schule

1. Kopie à schwangeren Lehrerin

2. Kopie à Dez. 47.x bzw. Schulamt

schriftlich

nach dem Muster der B.A.D. Stand 11/2011/2010

Beratung durch B.A.D.

Sofort: Anordnung eines Kontaktverbotes für den beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Ggf. Klärung alternativer Einsatzmöglichkeiten ohne Kinderkontakt à befristet bis Ergebnis der Untersuchung der B.A.D.-GmbH vorliegt

47.x bzw. Schulämter durch den/die Schulleiter/-in

schwangere Lehrerin

 

 

Erteilung des Untersuchungsauftrags an die B.A.D.-GmbH und Übersendung des ausgefüllten Meldebogens.

47.x bzw. Schulämter

B.A.D.

per Fax

Parallel telefonische Terminvereinbarung mit der B.A.D. durch die Schwangere.

Einladung der L' zu einem Untersuchungstermin

B.A.D

schwangere Lehrerin

L´ bringt mit:

-          Mutterpass, Impfausweis, Laborwerte (sofern vorhanden)

-          Fragebogen zum beruflichen Einsatz von schwangeren Lehrerinnen in der Schule

-          Kopie der Gefährdungsbeurteilung

Nach Terminvereinbarung (s.o.)

 

Mitteilung des Ergebnisses (medizin. Immunstatus & Beurteilung) und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot

B.A.D

Dez. 47.x bzw. Schulämter/Kopie an die Schwangere

schriftlich

Schwangere erhält:

  • ausschließlich die Laborwerte.

sowie

  • sofort Ergebnis der arbeitsmedizinischen Untersuchung zur schnellstmöglichen Vorlage beim Schulleiter, sofern nicht noch Blutunters. notwendig sind.

 

47.x bzw. Schulämter und Schulleiter/-in erhalten ausschließlich die arbeitsmedizinische Aussage als Empfehlung zum möglichen Beschäftigungsverbot

Entscheidung über Beschäftigungsart / Beschäftigungsverbot  nach Kenntnis Untersuchungsergebnisses´

47.x bzw. Schulamt

Schulleiter/-in

schriftliche Verfügung

 

Information der Lehrerin zur Entscheidung / modifizierte Arbeitsaufträge ohne Kinderkontakt

Schulleiter/-in

Schwangere Lehrerin

 

Unterrichtung der Schwangeren über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und Verfügung.

Ausbruch folgender unter Bemerkungen aufgeführter Infektionskrankheiten während der Schwangerschaft.

konsequente Orientierung an den Aussagen im Untersuchungsergebnis der B.A.D.-GmbH bei bereits untersuchter Schwangerer

Schulleiter/-in

 

 

Ausbruch ist gegeben, sobald der erste Erkankungsfall auftritt.

Masern, Mumps, Windpocken, Ringelröteln, Hepatitis A o. B, Scharlach, Keuchhusten, Grippe (Influenza) und ab Ende der 20. Schwangerschaftswoche Röteln

Ggf.: Meldung des Ausbruchs, sofern im Untersuchungsergebnis gefordert

Schulleiter/-in

47.x bzw. Schulamt

 

 

Anordnung eines Kontaktverbotes für den beruflichen Umgang mit Kindern ggf. Klärung alternativer Einsatzmöglichkeiten ohne Kinderkontakt à befristet bis Ergebnis der erneuten Untersuchung der B.A.D.-GmbH vorliegt

47.x bzw. Schulämter durch den/die Schulleiter/-in

schwangere Lehrerinnen

 

Der Erlass (Stand 06/2013) des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt bei zeitlich befristeter Freistellung eine Übersicht über die Wiederzulassung zum Unterricht aufgeschlüsselt nach Infektionskrankheit.

Erteilung des Untersuchungs-/Beratungsauftrags

47.x bzw. Schulämter oder Schulleiter/-in

B.A.D.

 

Parallel telefonische Terminvereinbarung mit der B.A.D. durch die Schwangere.

Weitere Untersuchung der L'

B.A.D.

schwangere Lehrerinnen

 

 

Entscheidung über Beschäftigungsart / Beschäftigungsverbot  nach Kenntnis des Immunstatus´

47.x bzw. Schulamt

Schulleiter/-in

schriftliche Verfügung

Weiteres Procedere siehe oben.

 

Quelle: http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheite/Mutterschutz___Wer_muss_was_wann_tun.html

 

Weitere Informationen mit Ansprechpartnern und Links zu Schwangerschaft/Mutterschutz gibt es auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf: http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/Mutterschutz_bei_schwangeren_Lehrerinnen.html

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