Hilfreiches von A bis Z - Ich möchte versetzt werden...

Lassen Sie sich vor und während eines Versetzungantrags sowie nach einem abgelehnten Versetzungantrag vom Personalrat beraten (Kontakt)!!


Es gibt vier verschiedene Versetzungsmöglichkeiten:

 

1. Ich möchte an eine andere Grundschule in Duisburg versetzt werden.

- Stellen Sie einen formlosen Antrag an das Schulamt und schicken Sie dem Personalrat eine Kopie.

- Es gibt keine "harten" Ausschlussfristen, aber die Schulaufsicht möchte den Antrag (für eine Versetzung zum 01.08.) auf dem Dienstweg bis spätestens zum 30.04. erhalten (Der Personalrat berät die Kolleginnen und Kollegen spätestens im Januar/Februar, damit der Antrag noch rechtzeitig gestellt werden kann).

- Wenn Ihre Versetzung abgelehnt wird, erfragen Sie die Gründe dafür und stellen Sie einen neuen Antrag.


2. Ich möchte in ein anderes Schulamt (in einer anderen Stadt oder in einem anderen Kreis) in NRW versetzt werden.

 - Stellen Sie einen Online-Antrag bei der Bezirksregierung (www.oliver.nrw.de) und ausgedruckt auf dem Dienstweg (also über Ihre Schulleitung) jeweils bis zum 30.11. (für eine Versetzung im folgenden Schuljahr) und schicken Sie dem Personalrat eine Kopie.

- Wenn Ihre Versetzung abgelehnt wird, erfragen Sie die Gründe dafür und stellen Sie fristgerecht einen neuen Antrag.


3. Ich möchte in ein anderes Bundesland versetzt werden.

 - Stellen Sie einen Online-Antrag bei der Bezirksregierung (www.oliver.nrw.de) und ausgedruckt auf dem Dienstweg (also über Ihre Schulleitung) bis zum 30.06. (Versetzung zum Halbjahr) oder 31.01. (Versetzung folgendes Schuljahr) und schicken Sie dem Personalrat eine Kopie. Sie sollten beachten, welche Bundesländer an dem jeweiligen Lehrertauschverfahren teilnehmen.

- Wenn Ihre Versetzung abgelehnt wird, erfragen Sie die Gründe dafür und stellen Sie fristgerecht einen neuen Antrag.


4. Ich möchte in eine andere Schulform versetzt werden.

- Wenn Sie das erforderliche Lehramt haben, können Sie sich auch in eine andere Schulform versetzen lassen.

- Das müssen Sie im Online-Antrag angeben und verfahren ansonsten wie oben (siehe "in ein anderes Schulamt" und "in ein anderes Bundesland").

www.gs-personalrat-du.de

Personalrat für Grundschulen beim Schulamt für die Stadt Duisburg

Stand: I/2020 - Achtung! Bei älteren Daten im Zweifel fragen, ob sie sich noch auf aktuellem Stand befinden!

 

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