Hilfreiches von A bis Z - Datenschutz

Der Personalrat berichtete aufgrund aktueller Anfragen auf der Personalversammlung 2018 auch über die "Dienstanweisung für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten" (BASS 10-41 Nr. 4) und kündigte an, darüber kurz zu informieren.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden damit aufgefordert, sich das Arbeiten mit personenbezogenen Daten auf privaten Geräten per Vordruck durch die Schulleitung genehmigen zu lassen. Dabei sind umfassende Sicherheitsvorkehrungen zu bestätigen, um eine Haftung beim „Verlieren“ dieser Daten auszuschließen (gesonderter passwortgesicherter Zugriff, aktueller Virenschutz, "Firewall" etc.).

Außerdem sind externe Datenträger zu verschlüsseln und die Nutzung von Datenbanken im Internet (wie z. B. Dropbox oder iCloud) ist nicht zulässig.

Eine konsequente Lösung sollte jetzt eine angemessene Anzahl von Dienst-Laptops für jede Schule sein, was der Personalrat nicht zuletzt aufgrund eines Beschlusses der Personalversammlung 2018 einfordern wird.

Bis dahin gibt es nur „halbgare Lösungen“: Noten-Zeugnisse dürfen nur nach oben beschriebener Genehmigung, aber AO-SF, Lernberichte, Förderempfehlungen überhaupt nicht am privaten Computer geschrieben werden. Oder dort erst nur anonymisiert und später am Verwaltungsrechner der Schule mit Namen und Daten.

Der Personalrat befürwortet weder „Halbgares“, noch das Ignorieren der aktuellen Dienstanweisung, möchte aber aufgrund der aktuellen Anfragen korrekt informieren.

 

Alles Grundsätzliche zum Datenschutz im Schulbereich wird auf einer Seite im Bildungsportal ziemlich gut erklärt.

Außerdem gibt es zum oben genannten Genehmigungsvordruck eine hilfreiche Handreichung der Medienberatung NRW.

 

Quellen: im Text verlinkt

 

www.gs-personalrat-du.de

Personalrat für Grundschulen beim Schulamt für die Stadt Duisburg

Stand: IV/2018 - Achtung! Bei älteren Daten im Zweifel fragen, ob sie sich noch auf aktuellem Stand befinden!

 

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