Hilfreiches von A bis Z - Abordnung


In den letzten Jahren gab es Abordnungen, welche vor allem bestimmte Beschäftigtengruppen (SportlehrerInnen, SonderpädagogInnen) betrafen.

Seit einiger Zeit sind jedoch aufgrund des akuten Lehrkräftemangels immer mehr Grundschullehrkräfte von Abordnungen betroffen, die in stark unterversorgten Schulen aushelfen sollen.

GRUNDSÄTZLICHES

Der Personalrat versteht Abordnungen ähnlich wie Versetzungen.

Es gibt dabei wichtige Punkte zu beachten:

  1. Eine Abordnung kann mit einigen Stunden oder der vollständigen Unterrichtsverpflichtung erfolgen. Diese Stunden finden dann an einem anderen Ort als der Stammschule statt.

  2. Vor der Abordnung ist die Lehrkraft "zu hören". Das kann in diesem Fall nur durch eine Schulaufsichtsbeamtin durchgeführt werden; ggfs. telefonisch oder schriftlich. Ein Einverständnis sollte erzielt werden.

  3. Der Personalrat sieht verschiedene Gründe, die die Abordnung einer Lehrkraft erschweren oder ggfs. sogar verhindern können. Diese sind in der Dienstvereinbarung "Versetzung" bzw. in dem dazugehörigen Kriterienkatalog zu finden.

    Zwischen Schulleitung und Lehrkraft bzw. Schulleitung und Kollegium wird vor einer möglichen Abordnung anhand der von den Lehrkräften ausgefüllten Kriterienlisten besprochen, wer für eine Abordnung nicht in Frage kommen kann. Sollte auf diesem Weg niemand gefunden werden, muss aus Sicht des Personalrats die Schulaufsicht anhand der ausgefüllten Kriterienlisten entscheiden.
  1. Die Abordnung muss dem Personalrat vorgelegt werden. Wenn der Vorlage keine schriftliche Einverständniserklärung der Lehrkraft beigefügt ist, wird der Personalrat die Lehrkraft kontaktieren.

 

BESONDERHEITEN

  • Der Personalrat spricht sich dafür aus, dass es nur einen Einsatzort pro Tag gibt. Ebenso sollten nicht mehr als zwei Schulen pro Woche von einer Lehrkraft betreut werden.

  • Abordnungen, die nicht über ein Schulhalbjahr hinausgehen, werden dem Personalrat vom Schulamt nur zur Kenntnisnahme vorgelegt. Wenn aber eine Verlängerung wahrscheinlich ist, gibt es ein stärkeres Mitspracherecht.

  • Eine Beratung für HSU-Lehrkräfte findet individuell statt. Nehmen Sie hierzu bitte persönlich den Kontakt zum Personalrat auf.

 
TIPP

Lassen Sie sich vom Personalrat informieren oder informieren Sie ihn über geplante Abordnungen.

 

Nur wenn dieser über die Details Ihrer Abordnung und Ihre individuelle Situation informiert ist, kann er sich in Ihrem Sinne einsetzen.

 

www.gs-personalrat-du.de

Personalrat für Grundschulen beim Schulamt für die Stadt Duisburg

Stand: XII/2016 - Achtung! Bei älteren Daten im Zweifel fragen, ob sie sich noch auf aktuellem Stand befinden!

 

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